DATENSCHUTZINFORMATIONEN

Mit den nachfolgenden Erläuterungen informieren wir gemäß der geltenden Datenschutz-Grundverordnung i.V.m. dem Bundesdatenschutz (BDSG) über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch uns. Diese Datenschutzerklärung wird, soweit erforderlich, aktualisiert und in angemessener und erreichbarer Form veröffentlicht. Dies kann per Mail, Internet und/oder Aushang erfolgen.

1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?

Der Verantwortliche für die Verarbeitung ist:
Schützengesellschaft Berge 1894 e.V.
Langewanneweg 233, 59069 Hamm
Telefon: 02381-3053652
Mail: andre1968@t-online.de
Internet: www.schuetzengesellschaft-berge.de

2. Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?

Folgende Daten werden verarbeitet und direkt bei den
betroffenen Personen erhoben:

– Mitgliederverwaltung (Vor- und Zuname, Anschrift,
Bankverbindung, Geburtsdatum)

– Foto- und Filmmaterial von Veranstaltungen

3. Wofür werden die Daten verarbeitet und auf Basis
welcher Rechtsgrundlage geschieht dies?

Personenbezogene Daten dürfen verarbeitet werden,
wenn es eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung gibt.
Wir verarbeiten personenbezogene Daten auf Basis
folgender Rechtsgrundlagen:

3.1. Erfüllung vertraglicher Pflichten
Personenbezogene Daten von Mitgliedern werden
zur Erfüllung des Vertrages (=Mitgliedschaft)
verarbeitet. Hierzu zählt auch die Gratulation zu
Jubiläen, Ehrungen, besonderem Engagement im
Verein oder Geburtstagen des Mitglieds.

3.2. Erfüllung rechtlicher Verpflichtung
Personenbezogene Daten müssen verarbeitet
werden, wenn gesetzliche Anforderungen dies
verlangen (z.B. handels- und steuerrechtliche
Aufbewahrungspflichten)

3.3. Berechtigtes Interesse des Verantwortlichen
Die Verarbeitung kann zur Wahrung eines
berechtigten Interesses erforderlich sein, wenn nicht
die Interessen oder Grundrechte-/freiheiten der
betroffenen Person, die den Schutz
personenbezogener Daten erfordern, überwiegen.
Dies gilt insbesondere für Foto- und Filmmaterial von
unseren Veranstaltungen, die z.B. in sozialen
Netzwerken, im Internet, in der Zeitung, in
Pressemitteilungen und/oder Druckerzeugnissen (z.B.
Jubiläumsschriften) veröffentlicht oder im Fotoarchiv
des Vereins archiviert werden.

4. Erfolgt eine Weitergabe von personenbezogenen Daten und wenn ja, an wen?

Im Rahmen von Arbeitsverhältnissen erfolgt aufgrund
gesetzlicher Verpflichtungen zur Weitergabe von Daten
insbesondere an folgende Stellen:

– Finanzbehörden zur Steuerdeklaration

– Steuerberatungsgesellschaft (z.B. zur Erledigung von
Beratungsanfragen oder zur Erstellung von
Steuererklärungen)

– Kassenprüfer sind Vereinsmitglieder, die in der
Generalversammlung von den Mitgliedern gewählt
werden, aber nicht dem Vereinsvorstand angehören.

– Geldinstitute, um die Beiträge per Lastschrift
einzuziehen.

5. Erfolgt eine Weitergabe von personenbezogenen Daten in
ein Drittland?

Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten in ein
Drittland erfolgt nicht.

6. Wie lange werden personenbezogene Daten gespeichert?

Die Aufbewahrung personenbezogener Daten erfolgt
dauerhaft, solange eine Mitgliedschaft im Verein besteht.
Über die Mitgliedschaft hinausgehend erfolgt eine
dauerhafte Aufbewahrung von Fotos und Filmmaterial im
Vereinsarchiv. Darüber hinaus können gesetzliche
Aufbewahrungspflichten bestehen, die im Regelfall bei 10
Jahren liegen. Unabhängig von den Aufbewahrungsfristen ist zu jedem
Zeitpunkt sichergestellt, dass ausschließlich berechtigte
Personen Zugriff auf die Daten haben.
Dies gilt für Papierakten und für digitale Daten in IT-Systemen.

7. Welche Rechte der Betroffenen bestehen?

Folgende Rechte stehen den von der Verarbeitung
betroffenen Personen zu:

7.1. Auskunft
7.2. Berichtigung
7.3. Löschung / Recht auf Vergessenwerden
7.4. Einschränkung
7.5. Widerspruch
7.6. Recht auf Datenübertragbarkeit
7.7. Widerruf von Einwilligungen
7.8. Beschwerderecht gegenüber einer Aufsichtsbehörde
für den Datenschutz

8. Besteht eine Verpflichtung zur Bereitstellung von Daten?

Mitglieder müssen die personenbezogenen Daten
bereitstellen, die für die Begründung, Durchführung und
Beendigung der Mitgliedschaft erforderlich sind oder zu
deren Erhebung eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
Ohne Bereitstellung der Daten ist eine Mitgliedschaft nicht
möglich.

9. Werden Daten für eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling verwendet?

Es kommen keine Techniken zum Einsatz, die ein Profiling
gem. Art. 4 Nr. 4 DS-GVO oder eine automatische
Entscheidungsfindung gem. Art. 22 DSGVO ermöglichen.


1. Vorsitzender: André Böning

Version: 20181215 / Christopher Kottmann