Beitragsordnung

Beitragstabelle (gültig ab 20.01.24)
Erwachsene30 Euro
Familienbeitrag Erwachsene22 Euro
EhrenmitgliedKein Beitrag
Jugend unter 16 JahreKein Beitrag
Jugend 16-18 Jahre8 Euro
Familienbeitrag Jugend 16-18 Jahre4 Euro

1. Zweck:

Diese Beitragsordnung basiert auf der Vereinssatzung vom 17.10.1999, hier auf § 7 Jahresbeitrag. Sie dient den Mitgliedern zur Orientierung und dem Verein zur Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben. Der Verein ist darauf angewiesen, dass seine Mitglieder ihre Beiträge vollständig und pünktlich entrichten. Vor diesem Hintergrund hat die Mitgliederversammlung der Schützengesellschaft Berge 1894 e.V. am 21.01.2023 diese Beitragsordnung beschlossen. Sie wird im „Wasserturmjournal“ veröffentlicht und tritt damit in Kraft. Darüber hinaus wird sie auf der Internetseite des Vereins eingestellt und ist dort jederzeit nachlesbar.

2. Beitragshöhe:

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird auf der Mitgliederversammlung durch Beschluss bestimmt. Der beschlossene Beitragssatz gilt ab dem Folgemonat der Mitgliederversammlung für das laufende Geschäftsjahr. Die gültigen Beitragssätze ergeben sich aus der Anlage 1.

Bei sozialen Härten kann eine Beitragsänderung bezüglich der Höhe und/oder der Zahlungsmodalitäten beantragt werden. Der Antrag ist auf Verlangen mit entsprechenden Nachweisen an den geschäftsführenden Vorstand zu richten, der hierüber in einfacher Mehrheit entscheidet.

3. Einzug der Beiträge:

Die Beiträge werden jährlich zu Jahresbeginn ab dem 2. Monat im Voraus erhoben. Endet eine Mitgliedschaft, erfolgt keine Erstattung.

Mitglieder, die dem Verein ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, sind dafür verantwortlich, dass das angegebene Konto bei Einzug der Beiträge die entsprechende Deckung aufweist. Kommt es zu Rückbelastungen, werden die hierfür entstehenden Kosten dem Mitglied in Rechnung gestellt.

Mitglieder, die dem Verein kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden von den jeweiligen Unterkassierern des Bezirks, in dem sie wohnen, aufgesucht und der Beitrag wird in bar kassiert. Die Mitglieder erhalten dann eine Beitragsquittung, die gleichzeitig als Eintrittskarte zu den Veranstaltungen des Vereins gilt. 

4. Sonstige Regelungen:

Die Mitglieder haben dem Verein Anschriften- und Kontoänderungen umgehend schriftlich oder per Mail an mitglieder@schuetzengesellschaft-berge.de mitzuteilen. Die Mitteilung ist an den Vorstand zu richten. Sollten dem Verein durch verspätet oder nicht mitgeteilte Änderungen Kosten entstehen, werden diese dem Mitglied in Rechnung gestellt. 

 Schützengesellschaft Berge 1894 e. V.